Gasprüfung gewerblich genutzter Imbissfahrzeuge, Food Trucks und Flüssiggas betriebene Gasgeräte

Für gewerblich genutze Fahrzeuge gelten andere Regeln
(DGUV 110-010) als für privat genutzte die (G607)
Neben der Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung, Prüfbuch) sind die Regler 2-stufig ausgelegt und unterliegen vollkommen anderen Begrenzungen.
Bei mir gibt es das rundum sorglos Paket: Dokumentation, Risikobewertung, Prüfung der Fahrzeuge und Geräte sowie Beratung.

Ich bin als "Befähigte Person" nach DGUV 110-010 (TRBS 1203) und deswegen auch bei der BGN als Prüfer gelistet.

Achtung Vereine :
Gasgeräte, die von Vereinen, Vereinigungen oder bei Firmenfeiern eingesetzt werden, gelten gesetzlich als gewerblich genutzt.
Sei es der Würstchengrill, Hockergrill, Geflügelgrill, Brat-Schwenkpfanne oder ähnliches, alles Flüssiggas betriebene unterliegt der Prüfpflicht.

Eine Prüfung ist nur dann gültig, wenn sie mit dem DGUV Formblatt 310-003 (für Fahrzeuge), dem DGUV 310-005 (für Gerätschaften) oder einem inhaltlich vergleichbaren, neutralen Formular nachgewiesen wird, das den Vorgaben der DGUV entspricht.

Rechnungen oder die gelbe Prüfbescheinigung für Freizeitfahrzeuge sind für gewerbliche Prüfungen nicht zulässig und werden im Schadensfall weder von der Gewerbeaufsicht noch von den Berufsgenossenschaften anerkannt. Betreiber sollten sich bewusst sein, dass bei festgestellten Mängeln eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Diese kann nicht nur sehr teuer werden, sondern gefährdet auch die Sicherheit anderer Personen.
Heizpilze, die in der Gastronomie eingesetzt werden, müssen gemäß DGUV Regel 110-010 entsprechend aus- oder umgerüstet sein und unterliegen der zweijährigen Prüfpflicht.

Viele Geräte sind ab Werk nur für den privaten Gebrauch vorgesehen und müssen bei gewerblicher Nutzung zwingend angepasst (umgerüstet) werden. Druckregler und Schläuche, die älter als 10 Jahre sind, müssen gesetzlich ausgetauscht werden.

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